In der Gemarkung Polsingen wurde von einem aufmerksamen Bürger am 05.09.2024 am Waldrand in der Flur Krachfeld eine größere Müllablagerung entdeckt und der Gemeindeverwaltung gemeldet. In den Ablagerungen fanden sich mehrere Hinweise auf eine bestimmte Person. Durch die Gemeindeverwaltung wurde die illegale Müllentsorgung unverzüglich der Polizei gemeldet und diese hat sogleich die Ablagerung vor Ort begutachtet und die Ermittlungen aufgenommen. Bei dem abgelagerten Müll handelt es sich vorwiegend um Abfälle, wie sie bei Wohnungsrenovierungen entstehen.
Sollte jemand Beobachtungen zu dieser Ablagerung gemacht haben oder etwas Verdächtiges wahrgenommen haben (z.B. Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen), bitten wir um Mitteilung entweder an die Gemeindeverwaltung (gerne auch vertraulich) oder direkt an die Polizeiinspektion in Treuchtlingen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Polsingen hat am 20.03.2024 die Aufhebung der Einbeziehungssatzung "Am Grabenweg" im Gemeindeteil Döckingen beschlossen. Die Entwürfe der Planung können Sie hier einsehen.
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Wir haben schon einige Male im Gemeindeboten darauf hingewiesen, dass Feuchttücher nicht über die Kanalisation entsorgt werden dürfen, sondern dass diese über den Restmüll zu entsorgen sind.
Leider halten sich offensichtlich immer noch einige nicht daran und es kommt durch diese Feuchttücher an den Entsorgungsanlagen immer wieder zu Störungen und zum Teil auch Beschädigungen, wie es aktuell z.B. im Pumpwerk in Döckingen der Fall gewesen ist. Die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten sind dann letztlich von allen Anschlußnehmern über höhere Gebühren zu tragen.
Feuchttücher, Hygiene- und Kosmetikartikel bestehen häufig aus reißfesten Kunststofffasern, die sich im Abwasser im Gegensatz zum normalen Toilettenapapier nicht auflösen. Sie verstopfen Pumpen im Abwasserpumpwerk, lagern sich in der Kanalisation ab und verursachen eine erhebliche Zunahme des Rechengutes auf der Kläranlage. Fasern der Feuchttücher bilden außerdem in der Kläranlage sogenannte Verzopfungen in der Rechenanlage, die zu Ausfällen der gesamten Anlage führen können. Die Beseitigung von Verstopfungen im Kanal, das Zerlegen und Reinigen von Pumpen und Förderschnecken bedeuten viel Arbeit und damit hohe Betriebskosten, die letztlich von allen Verbrauchern zu tragen sind.
Auch wenn manche Anbieter solcher Artikel angeben, dass sich ihre Produkte im Wasser auflösen würden, zeigt sich in der Praxis, dass dies nicht der Fall ist. Leider gibt es aktuell in Deutschland keine gesetzliche Vorgabe, die vorschreibt, wie schnell sich ein feuchtes Toilettenpapier überhaupt auflösen muss. Dies spielt den Herstellern in die Karten und sie können nach wie vor ungehindert diesen Hinweis auf ihrem Produkt anbringen.
Also bitte nochmals der dringende Appell an Alle:
Feuchttücher gehören nicht in die Toilette! Feuchttücher gehören in den Restmüll, ebenso wie z.B. abgelaufene Medikamente.
Bitte helfen Sie mit, die Abwasserentsorgung so störungsfrei, umweltschonend und kostengünstig wie möglich zu gestalten.
Nachdem das bisherige Leihgeschirr, das damals von der Raiffeisenbank Weißenburg und der Sparkasse Gunzenhausen gestiftet worden ist, doch ziemlich in die Jahre gekommen ist und recht unansehlich geworden ist, hat die Gemeinde Polsingen ein neues Geschirr gekauft.
Es kann bei uns ab sofort folgendes Geschirr ausgeliehen werden (je 300 Stück vorhanden):
- Speiseteller (Kiste je 30 Stück)
- Kuchenteller (Kiste je 50 Stück)
- Kaffeetassen (Kiste je 36 Stück)
- Messer, Gabeln, Kuchengabeln und Kaffeelöffel
Zusätzlich können nun auch Suppenteller (Kiste je 25 Stück) und Suppenlöffel ausgeliehen werden (je 100 Stück vorhanden).
Die Leihgebühr beträgt je Karton 4,00 € und 4,00 € pauschal für Besteck.
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