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FAMILIENFÖRDERUNG

Die Gemeinde Polsingen fördert den Erwerb eines Bauplatzes zum Zweck der Bebauung mit einem Eigenheim oder den Erwerb einer Immobilie im Gemeindegebiet für die Eigennutzung durch eine Familie oder ein alleinerziehendes Elternteil mit mindestens einem minderjährigen Kind.

Die Familienförderung beträgt pro Kind einmalig 1.000 €. Bedingung für die Gewährung dieser Förderung ist, dass die erworbene Immobilie oder das zu errichtende Wohnhaus innerhalb von fünf Jahren nach dem Datum des notariellen Vertrages mit Kindern bezogen wird.

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Gemeinde Polsingen - Rathaus:

Frankenstraße 38
91805 Polsingen
Telefon: 09093/9019-0
E-Mail: info@polsingen.de

Öffnungszeiten der Verwaltung:

Montag - Donnerstag:
8.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr

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