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Vier Ortsteile – eine Gemeinde
offen. sympathisch. natur­verbunden.

Der Gemeindebote

Mitteilungsblatt der Gemeinde Polsingen, der Kirchen und Vereine

Das Mitteilungsblatt ist das offizielle Sprachrohr der Gemeinde. Kirchen, Vereine und Verbände berichten hier über ihre Arbeit oder weisen auf Veranstaltungen und Initiativen hin.

Gemeindebote 17.1.2025

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Aktuelles aus dem Rathaus

Defibrillatoren können im Ernstfall Leben retten. Deshalb möchten wir hier einen Hinweis auf die einzelnen Standorte der Defibrillatoren im gesamten Gemeindegebiet veröffentlichen: Döckingen: Schulsporthalle; Polsingen: Geschäftsstelle der VR-Bank;  Trendel: Feuerwehrhaus; Ursheim: Eingangsbereich der Firma Trieb (Dorfstraße).
Im Laufe der 2.Kalenderwoche wurden die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 den Steuerpflichtigen zugestellt. Den Bescheiden haben wir ein Infoblatt beigefügt, in welchem wir einige Dinge zum Ablauf der Steuerveranlagungen erläutern.  Wir bitten alle Bescheidempfänger ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass die von uns angegebenen Messbeträge mit denen auf den Grundlagenbescheiden des Finanzamtes übereinstimmen. Ist dies der Fall und Sie sind aber der Meinung, dass der Messbetrag, den das Finanzamt festgesetzt hat, nicht stimmt oder gar die Steuerart (A statt B oder B statt A) falsch ist, dann bitten wir Sie direkt mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen.  Wir als Gemeinde haben keinerlei Einfluss auf die Höhe des Grundsteuermessbetrages und ein etwaiger Widerspruch gegen den von uns übersandten Grundsteuerbescheid führt nicht dazu, dass das Finanzamt die Berechnungsgrundlagen überprüft und ändert.  Stimmt hingegen der Messbetrag oder die von uns angegebene Steuerart nicht mit dem Bescheid des Finanzamtes überein, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.  Leider liegen die Finanzämter mit der Bearbeitung von Eigentümerwechseln, die im Jahr 2024 oder gar vorher stattfanden, im Rückstand. Hierdurch erhielten einige ehemalige Grundstückseigentümer von uns einen Steuerbescheid, obwohl sie aktuell gar nicht mehr Eigentümer des betreffenden Grundstückes sind.  Hier sind wir jedoch an die  Bescheide des Finanzamtes gebunden und können nicht einfach einen Steuerbescheid auf andere Eigentümer umschreiben. Hier müssen wir ohne Ausnahme die Bearbeitung durch das Finanzamt abwarten. Die Zahlungspflicht obliegt aber den im Bescheid genannten Steuerpflichtigen.  Wird der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes dann zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend korrigiert, erhalten Sie selbstverständlich von der Gemeinde einen neuen Bescheid und ggfs. zuviel bezahlte Grundsteuer wird von uns wieder erstattet. Umgekehrt kommt es aber auch vor, dass Sie von uns einen Grundsteuerbescheid erhalten haben, jedoch keinen vom Finanzamt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie nach dem 01.01.2022 erworben haben. Auch solche Fälle hängen mit dem Bearbeitungsstau des Finanzamtes zusammen.     
Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat uns mitgeteilt, dass die Fibel in diesem Jahr erstmalig nicht per Post an sämtliche Haushalte verteilt wird. Sie steht online als PDF unter: www.landkreis-wug.de/abfall/downloads/    kostenlos zum Download bereit und liegt an den Recycling- und Wertstoffhöfen sowie an den Gemeinden in einer begrenzten Anzahl in gedruckter Form aus. Die Abfuhrtermine finden Sie auf den Seiten 8-15. Bitte beachten Sie auch die Feiertagsverschiebungen auf Seite 6. Die Sonderabfalltermine finden Sie auf den Seiten 16-17. Für Fragen und Auskünfte steht in das Team der Abfallwirtschaft im Landratsamt in Weißenburg zur Verfügung.
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