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Vier Ortsteile – eine Gemeinde
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Der Gemeindebote

Mitteilungsblatt der Gemeinde Polsingen, der Kirchen und Vereine

Das Mitteilungsblatt ist das offizielle Sprachrohr der Gemeinde. Kirchen, Vereine und Verbände berichten hier über ihre Arbeit oder weisen auf Veranstaltungen und Initiativen hin.

Gemeindebote 14.8.2026

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Aktuelles aus dem Rathaus

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen informiert in einer Pressemitteilung darüber, dass im Landkreis in den kommenden Wochen ein Großteil der Altkleidercontainer nach und nach abgezogen wird. Aufgrund der drastisch gestiegenen Entsorgungskosten und dem dramatischen Verfall der Erlöse für Altkleider ist die Sammlung auch für die langjährig tätigen Unternehmer und Verbände nicht mehr wirtschaftlich durchführbar. Aufgrund der weltweit äußerst schlechten Absatzmöglichkeiten für Alttextilien lassen sich nur noch gute und tragbare Altkleider und Schuhe einer sinnvollen Verwertung zuführen. Für unsere Gemeinde bedeutet dies, dass alle bekannten Altkleidercontainer abgezogen werden bzw. schon abgezogen worden sind (in Polsingen im Wertstoffhof und am Kindergarten, in Döckingen an der Grundschule, in Ursheim am Kindergarten und der Maschinenhalle und in Trendel am Schloßweiher). Die Abgabe von Altkleidern ist künftig in unserer Gemeinde nach wie vor möglich, dies jedoch nur noch direkt im Wertstoffhof zu den bekannten Öffnungszeiten. Hierzu sollten die Altkleider bzw. Schuhe wenn möglich in Säcken angeliefert werden. Wenn dies nicht möglich ist, stehen am Wertstoffhof Sackständer zur Verfügung. Die Abgabe ist bis auf weiteres kostenlos möglich. Alternativ können die Altkleider und Schuhe noch an den Recyclinghöfen in Weißenburg und Gunzenhausen, sowie an allen anderen Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden.
Defibrillatoren können im Ernstfall Leben retten. Deshalb möchten wir hier einen Hinweis auf die einzelnen Standorte der Defibrillatoren im gesamten Gemeindegebiet veröffentlichen: Döckingen: Schulsporthalle; Polsingen: Geschäftsstelle der VR-Bank;  Trendel: Feuerwehrhaus; Ursheim: Eingangsbereich der Firma Trieb (Dorfstraße).
Wir haben schon einige Male im Gemeindeboten darauf hingewiesen, dass Feuchttücher nicht über die Kanalisation entsorgt werden dürfen, sondern dass diese über den Restmüll zu entsorgen sind. Leider halten sich offensichtlich immer noch einige nicht daran und es kommt durch diese Feuchttücher an den Entsorgungsanlagen immer wieder zu Störungen und zum Teil auch Beschädigungen, wie es aktuell z.B. im Pumpwerk in Döckingen der Fall gewesen ist. Die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten sind dann letztlich von allen Anschlußnehmern über höhere Gebühren zu tragen.  Feuchttücher, Hygiene- und Kosmetikartikel bestehen häufig aus reißfesten Kunststofffasern, die sich im Abwasser im Gegensatz zum normalen Toilettenapapier nicht auflösen. Sie verstopfen Pumpen im Abwasserpumpwerk, lagern sich in der Kanalisation ab und verursachen eine erhebliche Zunahme des Rechengutes auf der Kläranlage. Fasern der Feuchttücher bilden außerdem in der Kläranlage sogenannte Verzopfungen in der Rechenanlage, die zu Ausfällen der gesamten Anlage führen können. Die Beseitigung von Verstopfungen im Kanal, das Zerlegen und Reinigen von Pumpen und Förderschnecken bedeuten viel Arbeit und damit hohe Betriebskosten, die letztlich von allen Verbrauchern zu tragen sind. Auch wenn manche Anbieter solcher Artikel angeben, dass sich ihre Produkte im Wasser auflösen würden, zeigt sich in der Praxis, dass dies nicht der Fall ist. Leider gibt es aktuell in Deutschland keine gesetzliche Vorgabe, die vorschreibt, wie schnell sich ein feuchtes Toilettenpapier überhaupt auflösen muss. Dies spielt den Herstellern in die Karten und sie können nach wie vor ungehindert diesen Hinweis auf ihrem Produkt anbringen.  Also bitte nochmals der dringende Appell an Alle: Feuchttücher gehören nicht in die Toilette! Feuchttücher gehören in den Restmüll, ebenso wie z.B. abgelaufene Medikamente. Bitte helfen Sie mit, die Abwasserentsorgung so störungsfrei, umweltschonend und kostengünstig wie möglich zu gestalten.
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