Wie ja im Gemeideboten und in den mittlerweile zugestellten Abgabenbescheiden von uns hingewiesen worden ist, geht die Müllgebührenverwaltung mit Wirkung zum 01.04.2023 vollständig auf den Landkreis WUG über. Uns haben nun schon einige Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern erreicht, in denen diese der Meinung sind, dass sich die Müllgebühren durch die Umstellung erhöht haben.
Wir weisen darauf hin, dass es durch die Umstellung zu keinen Gebührenerhöhungen gekommen ist. Die Gebühren sind landkreisweit einheitlich und haben sich gegenüber dem letzten Jahr nicht erhöht. Die Zahllast hat sich, wenn überhaupt, nur dann verändert, wenn in den letzten Wochen Müllbehälter gegen kleinere oder größere getauscht oder Behälter neu hinzugekommen oder abgemeldet worden sind.
Für die Zahlungen für das Jahr 2023 ist unbedingt folgendes zu berücksichtigen:
Die Müllgebühren sind laut Satzung des Landkreises schon seit vielen Jahren in zwei halbjährlichen Raten zu zahlen, die erste am 15.02. und die zweite am 15.08. Von der Gemeinde Polsingen wurde die erste Halbjahresrate am 15.02.2023 abgebucht. Die Hälfte dieser Rate wird von uns wieder erstattet (siehe unser Bescheid vom 20.03.2023). Somit wurde von uns faktisch nur das 1.Vierteljahr berechnet. Die restliche Zeit des Jahres 2023 (01.04.-31.12.) wird nun vom Landratsamt erhoben.
Hierzu ein Rechenbeispiel für die Müllgebühren des Jahres 2023 für einen Haushalt mit einer 40-Liter-Restmülltonne:
Zahlung an die Gemeinde am 15.02.2023 70,62 €
Erstattung von der Gemeinde am 27.03.3023 -35,31 €
Zahlung an den Landkreis am 27.04.2023 35,31 €
Zahlung an den Landkreis am 15.08.2023 70,62 €
Gesamtbetrag aller Zahlungen 141,24 €
Dieser Betrag wurde von uns z.B. auch im Jahr 2022 erhoben, ebenso wird er dann im kommenden Jahr 2024 vollständig vom Landkreis erhoben, dann wieder wie gewohnt in zwei Halbjahresraten zu je 70,62 €.
Bitte prüfen Sie, ob die im Bescheid des Landkreises auf der Seite 2 unter dem Punkt "Berechnung Abfallentsorgungsgebühren" aufgeführten Müllbehälter den tatsächlich vor Ort vorhandenen Müllbehältern entsprechen. Bei Unstimmigkeiten bitten wir Sie, sich mit dem Landratsamt unter der Tel. 09141/902102 in Verbindung zu setzen.