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Regionalbudget

ILE-Zusammenschluss Fränkisches Seenland- Hahnenkamm
Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
Unter dem Vorbehalt Bescheids des Amts für Ländliche Entwicklung Mittelfranken und auf der Grundlage der Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) steht dem ILE-Zusammenschluss Fränkisches Seenland-Hahnenkamm für das Jahr 2020 ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung. Der ILE-Zusammenschluss Fränkisches Seenland-Hahnenkamm ruft daher zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
• der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver
    und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
• der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
• der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
• der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
• der demografischen Entwicklung sowie
• der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben netto 20.000 EUR nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen, um als Kleinprojekt eingestuft zu werden. Über diesen Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden.
Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte , mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen De-minimis-Beihilfe Gewerbe zu beachten.
Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2020 vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte:
a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
Art und Umfang der Förderung: Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu max. 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im zu erstellenden privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch die „Projekt AG Fränkisches Seenland-Hahnenkamm" .

Kriterien zur Projektauswahl:

Kriterium          
   Bewertungsinhalt                         (Punkte bis maximal)                                                                                                                                                                                 
      1   Regionale Wertschöpfung
            4
      2
  Nachhaltigkeit
            4
      3   Innovationsgehalt 4
      4   Bürgerschaftliches Engagement 4
      5   Regionale Identität 4
      6   Klimaschutz 4
      7
  Interkommunaler Ansatz 4
      8   Integrativer Ansatz (Barrierefrei / Inklusion) 4
      9   Öffentlicher Nutzen                                                    
            4

Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Fränkisches Seenland-Hahnenkamm und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Termine: - Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 09. April.2020
                    - Spätester Termin der Abrechnung mit der VG Gunzenhausen (Vorlage des
                       Durchführungsnachweises):    01.10.2020
Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit allen ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung  Regionalbudget) zur Verfügung.
Anträge auf Förderung sind mit allen erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse zu richten:
VG Gunzenhausen, Reutbergstr. 34, 91710 Gunzenhausen
Beauftragter der Verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses und zuständig für Rückfragen ist Dieter Popp (dieter.popp@futour.com oder Telefon 09837-975708).

Gunzenhausen, dem 17.02.2020 gez. Karl Hertlein, 1.Bgm. Haundorf und Vors. der VG Gunzenhausen

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